Der Passagier/Nutzer
- ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand und die Wartung des Fahrzeugs, sodass es den Anforderungen der EU-Verordnungen und -Richtlinien entspricht, und haftet für jegliche Verluste, Schäden oder Kosten, die sich aus der Nichterfüllung dieser Anforderungen ergeben.
- Ist dafür verantwortlich, dass das eigene Fahrzeug die angegebenen Größenvorgaben nicht überschreitet. So dürfen Fahrzeuge eine Länge von 6 Metern und eine Höhe von 2 Metern nicht überschreiten. Darüber hinaus ist es nicht möglich, Wohnmobile oder Wohnwagen/Anhänger an Ladestationen anzuschließen. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Ankunft zu überprüfen, ob sein Fahrzeug diese Größenbeschränkungen einhält. Andernfalls kann der Zugang zu den elektrischen Ladestationen während der Überfahrt verweigert werden oder es können zusätzliche Gebühren anfallen.
- garantiert, dass keine experimentellen und/oder modifizierten Fahrzeuge zum Aufladen an Bord gebracht werden, und haftet für jegliche Verluste, Schäden oder Kosten, die im Falle der Nichteinhaltung entstehen.
- ist verantwortlich für die Bereitstellung korrekter Informationen und Unterlagen in Bezug auf das Fahrzeug, einschließlich, aber nicht beschränkt auf dessen Zustand, Herkunft, Wartung usw., und haftet für jegliche Verluste, Schäden oder Kosten, die sich aus fehlerhaften Angaben ergeben.
- ist verantwortlich für das Befolgen der Anweisungen und die Wahrung einer gebotenen Sorgfalt bei der Nutzung der Ladestation und haftet für jegliche Verluste, Schäden oder Kosten, die sich aus der Nichtbefolgung der Anweisungen und der Verletzung der Sorgfaltspflicht ergeben.
- verpflichtet sich, die Crew zu benachrichtigen, falls er/sie Fehlfunktionen und/oder Probleme bei der Nutzung der Ladestation.
- verpflichtet sich, die von der Crew des Beförderers bereitgestellten Kabel zu verwenden.
(Der Nutzer verpflichtet sich, alle anfallenden Gebühren für den erbrachten Ladeservice zu entrichten.)
Der Beförderer
- ist nicht verantwortlich oder haftbar für mögliche Störungen, Verzögerungen, Fehler, Internetausfälle und/oder andere Erschwernisse, die die Nutzung und Funktionalität der Ladestationen beeinträchtigen.
- ist nicht verantwortlich oder haftbar für indirekte, zufällige und/oder Folgeschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Ladestationen ergeben.
- ist berechtigt, die Bereitstellung des Ladeservices so lange wie nötig und aus jedwedem Grund zu unterbrechen, auszusetzen oder zu beenden, z. B. für notwendige Wartungsarbeiten, die Kontrolle der Stromversorgung, und/oder im Falle einer Funktionsstörung.
- ist berechtigt, jegliche Informationen oder Unterlagen anzufordern, die für die Beurteilung der Ladetauglichkeit des Fahrzeugs erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Herkunftsnachweis.
- ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die Erbringung des Ladeservices zu verweigern, wenn das Fahrzeug nach Ansicht des Beförderers für das Aufladen an Bord ungeeignet ist und/oder aus Gründen der Sicherheit und/oder um die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu gewährleisten.
- ist berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen möglichen Schaden zu verhindern oder zu begrenzen, der sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Ladestationen ergibt.
- ist verantwortlich für die Bereitstellung der Kabel an die Nutzer zum Aufladen ihrer Fahrzeuge.
Im Übrigen gelten für die Buchung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Stena Line.